Fachkanzlei für Arbeitsrecht seit 2014

Ihr gutes Recht im Arbeitsverhältnis.

Kündigung erhalten? Abfindung verhandeln? Streit um das Zeugnis? Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Hamburg – schnell, klar und durchsetzungsstark.

11
Jahre Arbeitsrecht
2.600+
geführte Mandate
14 Tage
Kündigungsschutz-Frist
24h
Rückmeldung
Kündigungsschutz Abfindung Aufhebungsvertrag Arbeitszeugnis Überstunden Kündigungsschutz Abfindung Aufhebungsvertrag Arbeitszeugnis Überstunden
Schwerpunkte

Worin wir Sie vertreten

Wählen Sie einen Bereich – wir zeigen, wie wir konkret helfen.

Kündigung & Kündigungsschutz

Nach Erhalt einer Kündigung bleiben nur drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Wir prüfen sofort und handeln fristgerecht.

  • Prüfung der Wirksamkeit
  • Kündigungsschutzklage
  • Verhandlung vor dem Arbeitsgericht
Beratung Kündigung

Abfindung verhandeln

Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Wir kennen die üblichen Faktoren und holen für Sie das Maximum heraus.

  • Realistische Einschätzung
  • Verhandlung mit dem Arbeitgeber
  • Steueroptimierte Gestaltung
Abfindung

Arbeitszeugnis

Ein schlechtes oder verschlüsseltes Zeugnis kann Ihre Karriere bremsen. Wir setzen ein wohlwollendes, korrektes Zeugnis durch.

  • Analyse der Geheimcodes
  • Korrektur & Neuformulierung
  • Durchsetzung Note "gut"/"sehr gut"
Arbeitszeugnis

Beratung für Arbeitgeber

Wir beraten Unternehmen rechtssicher – von Vertragsgestaltung bis zur rechtssicheren Trennung.

  • Arbeitsverträge & AGB
  • Rechtssichere Kündigungen
  • Betriebsrat & Mitbestimmung
Arbeitgeberberatung
Überblick

Alle Leistungen auf einen Blick

Kündigungsschutz

Wir prüfen Ihre Kündigung und erheben fristgerecht Klage. Häufig führt das zu Weiterbeschäftigung oder einer attraktiven Abfindung.

Abfindung

Maximale Abfindung durch geschickte Verhandlung.

Aufhebungsvertrag

Prüfung vor Unterschrift.

Zeugnis

Faire Bewertung.

Überstunden & Lohn

Ausstehende Vergütung durchsetzen.

FAQ

Häufige Fragen

Sehr schnell: Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Melden Sie sich daher umgehend.
Einen automatischen Anspruch gibt es selten. In der Praxis wird eine Abfindung jedoch häufig im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens verhandelt. Wir prüfen Ihre Ausgangslage.
Nie ohne vorherige Prüfung. Aufhebungsverträge können eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Vertrag vorab von uns bewerten.
Mit Arbeitsrechtsschutz in der Regel ja, oft nach einer Wartezeit. Wir klären die Deckung für Sie ab.

Kündigung erhalten? Die Uhr läuft.

Drei Wochen Frist für die Kündigungsschutzklage. Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen.

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